Die Montessori-Stiftung Wertingen ist als gemeinnützig anerkannt.
Spenden sind steuerlich absetzbar. Bei Eingängen ab EUR 200,00 pro Jahr erstellt die Montessori-Stiftung Wertingen zeitnah eine Spendenbescheinigung. Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Adresse an.
Für Spenden bis zu einem Betrag von EUR 200,00 brauchen Sie keine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt. Der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg reicht als Nachweis aus.
Bei regelmäßigen Spenden verschicken wir automatisch Ende Januar an jeden Spender eine steuerwirksame Jahres-Zuwendungsbestätigung für alle Spenden des vergangenen Jahres.
Die Spende
Sie können unsere Arbeit durch Geld- und Sachspenden unterstützen.
Spenden werden kurzfristig wirksam. Spenden an die Montessori-Stiftung Wertingen werden im Jahr nach dem Spendeneingang dem Spenden- bzw. Stiftungszweck entsprechend ausgegeben. Hat der Spender keinen speziellen Verwendungszweck (z.B. für ein bestimmtes Projekt) angegeben, wird die Montessori-Stiftung Wertingen die Geld- oder Sachspende für die in der Satzung beschriebenen Zwecke verwenden.
Wir versichern Ihnen einen gewissenhaften Umgang mit Ihrer Spende. Jährlich wird die Erfüllung des Stiftungszwecks durch die Stiftungsaufsicht geprüft. Weiterhin prüft das Finanzamt regelmäßig die Gemeinnützigkeit unserer Arbeit und die Verwendung der Mittel.
Wir freuen uns über jede Unterstützung in Form einer Sach- oder Geldspende, denn diese unterstützt und fördert unsere Arbeit!
Die Zustiftung
Zustiftungen wirken langfristig: Zustiftungen an die Montessori-Stiftung Wertingen fließen in das Stiftungsvermögen ein und dürfen nicht direkt für die Förderung bestimmter Projekte ausgegeben werden. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen werden zur Unterstützung der Aktivitäten der Montessori-Schule Wertingen eingesetzt.
Eine Zustiftung ist von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Sie können für Ihre Zustiftung dieselben steuerlichen Abzüge in Anspruch nehmen wie bei Zuwendungen.